Das Finanzamt versteht mehr von Ihrer elektronischen Buchhaltung als Sie glauben
Die deutsche Finanzverwaltung hat sich darauf eingestellt, die zunehmend elektronisch geführte Buchhaltung der Steuerpflichtigen auch elektronisch zu prüfen. Mit Hilfe der Prüfsoftware IDEA, der elektronischen Lohnsteueranmeldung und der Umsatzsteuervoranmeldung via Elster hat das elektronische Zeitalter auch in der Finanzverwaltung längst begonnen. Die ca. 14.000 Steuerprüfer kennen alle Auswertungsmöglichkeiten, die in den in Deutschland üblichen, ca. 3000 unterschiedlichen Buchhaltungssystemen, vorhanden sind. Insbesondere wurden und werden die Prüfer auf SAP R/3-Systeme geschult. Darüber hinaus stehen der Finanzverwaltung spezielle Datenbanken zur Verfügung, die sie bei einer Außenprüfung nutzen können.
Darum sollten Sie vorbereitet sein, wenn die Finanzverwaltung Ihre Buchführung und Aufzeichnungen elektronisch prüfen will.
Steuerpflichtige müssen der Finanzverwaltung seit 01.01.2002 einen Datenzugriff auf ihre Buchführung ermöglichen. Um dem Nachdruck zu verleihen, hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2009 erstmals Sanktionen festgelegt, falls der Steuerpflichtige dieser Forderung nicht nachkommt.
Die Sanktionen können von 2.500 Euro bis 250.000 Euro reichen. Gleichzeitig gibt es auch keinen Prüfungsaufschub mehr. Die Finanzbehörde wird zwangsläufig Ihr komplettes DV System elektronisch prüfen, auch wenn Sie nicht darauf vorbereitet sind.
Nur die rechtzeitige Umsetzung der Anforderungen nach GoBS und GDPdU gibt Ihnen Sicherheit und schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen.